1. Begriffsdefinitionen
a)
GOTS ist die Dienstleistungs-Software
und Lösung, die es ermöglicht, über das Internet mittels eines Browser
Positionsdaten von Objekten abzurufen, die mit GOTS kompatibler Ortungs-Hardware (im Folgenden: Ortungshardware) ausgestattet sind.
b)
Eine
Ausstattung mit Ortungshardware ist
für die Funktion des GOTS Dienstes
notwendige Voraussetzung.
c)
Bei
Ortungshardware handelt es sich um technische Geräte, mit denen automatisch oder
manuell nach einem konfigurierbaren Ablauf Positionsdaten und ggf. weitere
Zusatzinformationen über das GSM-Mobilfunknetz oder andere Kommunikationswege an
das Ortungsportal GOTS gesendet
werden.
d)
Das
GOTS Ortungsportal ist eine
technische Plattform, die die Kommunikation mit der Ortungshardware gewährleistet. Übermittelte Daten werden gesammelt,
gespeichert und zur Darstellung über das Internet aufbereitet. Über den für
jeden Nutzer separat bereitgestellten geschützten Zugang über Internet zum GOTS Ortungsportal kann jeder Kunde
die Kommunikation mit der unter seiner Nutzerkennung eingebundenen Ortungshardware über Befehle steuern.
e)
Die
Positionsdaten werden von der Ortungshardware
per GPS-Satelliten-Ortung (Global Positioning System)
gewonnen. Die Genauigkeit dieser Satellitenortung kann nicht garantiert werden.
Sie ist von der Hardware und den örtlichen Bedingungen abhängig. Die
Kommunikation zwischen der Ortungshardware
und dem GOTS Ortungsportal erfolgt
über das GSM-Mobilfunknetz. Ausreichende Qualität und Verfügbarkeit des
GSM-Mobilfunknetzes am Standort der Ortungshardware
sind netzabhängig und können nicht garantiert werden.
2. Leistungen
a)
Die
nachstehenden Bedingungen regeln die Nutzung des GOTS Ortungsportals zwischen dem Kunden und der ibes AG, Bergstraße 55, 09113 Chemnitz, als Betreiber dieses GOTS Ortungsportals.
b)
Die
ibes AG stellt dem Kunden einen gesicherten Zugang zum GOTS Ortungsportal bereit für eine
bestimmte Anzahl Geräte und mit weiteren vertraglich vereinbarten Bedingungen.
Der Nutzungsvertrag kommt mit der Bestätigung der Annahme dieser
Nutzungsbedingungen zustande.
c)
Der
Kunde kann sich über das GOTS
Ortungsportal die Positionen und Positionsverläufe seiner eingebundenen
Geräte sowie erfasste Zusatzinformationen anzeigen, Berichte abrufen,
Konfigurationseinstellungen vornehmen, Alarmfunktionen einrichten usw. Die
genaue verfügbare Funktionalität ist in der Dokumentation zum GOTS Ortungsportal beschrieben und im
Vertrag mit dem Kunden ggf. im Umfang eingeschränkt oder um Sonderfunktionen
erweitert.
d)
Abweichende
oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zwingend der Schriftform.
3. Systemzugang
a)
Für
den Zugang zum GOTS Ortungsportal nutzt
der Kunde einen beliebigen Internet-Zugang und einen Browser, die nicht durch
die ibes AG im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt werden.
b)
Zum
Vertragsbeginn wird vom Kunden ein administrativer Ansprechpartner persönlich
benannt. Dieser Administrator erhält für die im GOTS Ortungsportal eingebundenen Objekte des Kunden vertrauliche
Zugangsdaten und Rechte. Diese Zugangsdaten werden nur dem Ansprechpartner bereitgestellt.
Das vorläufige Passwort ist vom Administrator unmittelbar nach Erstzugang aus
Sicherheitsgründen zu ändern.
c)
Der
Administrator des Kunden hat die Möglichkeit, weiteren Benutzern den Zugang zu
den Objekten des Kunden im GOTS Ortungsportals
durch Erstellung von Zugangsdaten zu ermöglichen. Die Vergabe und Zuordnung weiterer
Zugangsrechte sowie die Sicherheit der zugehörigen Zugangsdaten obliegt allein
der Verantwortung des Kunden.
d)
Alle
vom Kunden berechtigten Nutzer haben durch sorgfältigen Umgang mit den
Nutzungsdaten sicherzustellen, dass keine unberechtigten Personen Kenntnis
dieser Daten erlangen können.
e)
Die
Zugangsdaten berechtigen den Nutzer zum Zugang zum GOTS Ortungsportal. Abhängig von den ihm zugeordneten Rechten
kann jeder Nutzer Daten abfragen und sich anzeigen lassen, das GOTS Ortungsportal und die dort
angebundene Ortungshardware konfigurieren,
Zugangsrechte für weitere Nutzer einrichten und verwalten und Textnachrichten
versenden (sofern dies von der jeweiligen Ortungshardware unterstützt wird;
dafür können abhängig vom genutzten Dienst Zusatzkosten entstehen).
f)
Werden
mit den Zugangsdaten des Kunden durch Nutzer des Kunden oder unberechtigte
Dritte über die Funktionalität des GOTS
Ortungsportals Kosten verursacht oder Funktionen der eingebundenen Objekte
in ungeeigneter Weise verstellt, so haftet der Kunde für sämtliche dadurch
entstehenden Aufwendungen, Forderungen und juristischen Folgen.
g)
Stellt
der Kunde einen nicht autorisierten Zugang zum GOTS Ortungsportal unter der Verwendung von Zugangsdaten seiner
berechtigten Nutzer fest, ist er verpflichtet, die ibes AG
schnellstmöglich zu informieren. Die ibes AG wird nach Eingang der
Mitteilung durch den Kunden den Zugang zum GOTS
Ortungsportal mit den bisherigen Zugangsdaten unterbinden und dem
Administrator neue Zugangsdaten bereitstellen. Wenn dieser Fall wiederholt
auftritt ist die ibes AG berechtigt, den hierfür entstehenden
Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4. Hardware und Datenkommunikation
a)
Die
Bereitstellung der Ortungshardware selbst
ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
b)
Die
Ortungshardware wird während der
gesamten Laufzeit des Vertrages durch den Kunden oder seinen
Hardware-Lieferanten mit einer SIM-Karte ausgestattet, die die Daten-Kommunikation
im GSM-Mobilfunk-Netz ermöglicht. Diese SIM-Karte kann auch von ibes AG mit bereitgestellt werden.
c)
Stellt
der Kunde Missbrauch oder den Verlust von SIM-Karten fest, ist er verpflichtet,
dies umgehend bei seinem Mobilfunkanbieter und bei ibes AG zur
Anzeige zu bringen, um die unberechtigte Nutzung mit geeigneten Mitteln
unterbinden zu können. Die ibes AG ist berechtigt, den hierfür
entstehenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Alle bis zum Zeitpunkt
der Anzeige entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und hängen von den jeweiligen
Nutzungsbedingungen des gewählten Mobilfunkanbieters ab.
d)
Dem
Kunden wird empfohlen, mit dem Mobilfunkanbieter eine sogenannte Daten-Flatrate
zu vereinbaren, mit der alle möglicherweise übertragenen Daten, unabhängig von
der Menge, durch eine Pauschale abgegolten sind. Die ibes AG kann
keine Vorhersage über die in einem bestimmten Zeitraum anfallende Datenmenge
treffen, insbesondere deswegen, da diese durch den Kunden selbst erheblich
beeinflusst wird durch die Konfigurations-Einstellungen der Ortungshardware und sein Nutzungsverhalten.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass durch Nutzung der Ortungshardware im Ausland erhebliche
Zusatzkosten durch die Mobilfunkanbieter anfallen können. Eine Übernahme von
zusätzlichen entstandenen Mobilfunkkosten seitens ibes AG,
beispielsweise bei Überschreitung einer möglicherweise mit dem
Mobilfunkanbieter vereinbarten Obergrenze an Datenvolumen, wird grundsätzlich
ausgeschlossen.
e)
Bei
Bereitstellung der SIM-Karten seitens ibes AG ist diese selbst für
vorstehende Mobilfunkkosten verantwortlich im Rahmen der vertraglichen
Vereinbarungen mit dem Kunden. Nutzt der Kunde die seitens ibes AG
bereitgestellten SIM-Karten durch eigene ungeeignete Veränderungen der
Konfiguration der Ortungshardware oder
durch Entnahme aus der Ortungshardware
in einer Weise, dass außergewöhnlich hohe Datenvolumina entstehen, so kann die ibes
AG die weitere Nutzung dieser SIM-Karten sperren und die
überhöhten Kosten in Rechnung stellen.
f)
Bei
überdurchschnittlicher Serverbelastung in Folge extremer Nutzungsart, die dem
Zweck des GOTS Ortungsportals widerspricht,
behält sich die ibes AG auch das Recht vor, den Zugang des
betreffenden Nutzers zum GOTS
Ortungsportal zu sperren.
5. Haftungsbeschränkungen
a)
Die
ibes AG haftet nicht für regionale, zeitliche und qualitative
Verfügbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes. Die ibes AG haftet nicht
für die korrekte Übergabe von Daten innerhalb eines festgelegten Zeitraums an
das Mobilfunknetz. Die ibes AG haftet nicht für die korrekte
Übergabe der Daten vom Mobilfunknetz an das GOTS
Ortungsportal.
b)
Die
ibes AG haftet nicht für die regionale,
zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des globalen GPS-Dienstes. Die ibes
AG haftet nicht für die Qualität der errechneten Positionsdaten.
c)
Die
ibes AG haftet nicht dafür, dass das GSM-Mobilfunknetz sowie die
GPS-Satellitenortung in Zukunft die oben genannten Funktionen unterstützen.
Sollten diese Dienste oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein,
so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, der die ibes AG von
ihrer Leistungspflicht befreit.
d)
Die
ibes AG haftet nicht für die korrekte Anzeige der vom GOTS Ortungsportal übermittelten Daten.
Dem Kunden werden kein bestimmtes Format, kein bestimmter Inhalt und keine
bestimmte Geschwindigkeit der Anzeige der Daten bei der Nutzung des GOTS Ortungsportals zugesichert, da
diese von verschiedenen nicht durch die ibes AG beeinflussbaren
Einflussgrößen abhängen. Die ibes AG behält sich
Weiterentwicklungen der GOTS Software
mit Veränderungen des Erscheinungsbildes und der Funktionalität vor.
e)
Die
ibes AG haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung
des GOTS Ortungsportals entstehen.
Soweit es sich bei dem Vertragspartner um ein Unternehmen im Sinne des § 14 BGB
oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist die
Haftung auch für mittelbare oder Folgeschäden (z.B. ausgebliebene Einsparung)
ausgeschlossen. In diesem Fall gilt auch der Verlust oder die Beschädigung von
Daten nicht als Sachbeschädigung und fällt nicht unter die möglichen
Haftungsansprüche. Etwaige Schadenersatzansprüche können die Höhe der an die
ibes AG für den betreffenden Zeitraum gezahlten Entgelte nicht
überschreiten.
f)
Die
ibes AG haftet nicht für die lückenlose technische
Funktionsfähigkeit der eingebundenen Geräte des Kunden. Die laufende Kontrolle
der Funktionalität dieser Geräte obliegt ausschließlich dem Kunden. Die
Wiederherstellung der Funktionalität im Falle der Nichtfunktionsfähigkeit der
Geräte wird ausschließlich durch gerätebezogene Garantie- und
Service-Vereinbarungen geregelt.
g)
Die
ibes AG haftet nicht für Schäden und Kosten jeglicher Art, die
durch unsachgemäße Nutzung der Funktionalität des GOTS Ortungsportals unter Verwendung der Zugangsdaten autorisierter
Nutzer des Kunden fahrlässig oder absichtlich verursacht werden.
6. Entgelte
a)
Der
Kunde erwirbt von der ibes AG die Rechte für die Nutzung des GOTS Ortungsportals jeweils für einen
bestimmten Zeitraums im Voraus, üblicherweise jährlich. Die Verlängerung der
Nutzungsrechte setzt den rechtzeitigen Erwerb eines entsprechenden
Service-Artikels bei der ibes AG zu den dann aktuellen Konditionen
voraus, initiiert über das GOTS
Ortungsportal.
b)
Die
Kosten für den Internetzugang des Kunden zur Verwendung des GOTS Ortungsportals sowie die Kosten für
Rechnerhardware für den Zugriff zum GOTS
Ortungsportal sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.
c)
Wurden
durch den Kunden Zusatzkosten wie vorstehend erwähnt oder für den Versand von
SMS z.B. für Alarmmeldungen verursacht und diese seitens der ibes AG in Rechnung gestellt, so muss ein eventueller Widerspruch gegen die von der
ibes AG getätigten Abrechnungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum bei der ibes AG eingereicht
werden. Das Unterlassen eines Widerspruchs binnen dieser Frist gilt als
Genehmigung. Ausstehende Zahlungen zu derartigen Rechnungen können durch die ibes
AG mit noch laufenden Nutzungsrechten im GOTS Ortungsportal aufgerechnet werden. Der Kunde wird in diesem
Fall über die Verkürzung der Laufzeit seiner Zugriffsrechte durch Mitteilung an
die von ihm im GOTS Ortungsportal hinterlegte
Kontaktadresse informiert.
d)
Nach
Ablauf der erworbenen Nutzungsrechte im GOTS
Ortungsportal wird der Zugang aller Nutzer des Kunden zum GOTS Ortungsportal für die jeweiligen
Objekte gesperrt. Bei Erwerb neuer Nutzungsrechte
(„Service-Verlängerungen“) wird der erworbene Verlängerungs-Zeitraum zeitlich
als lückenlose Fortsetzung nach Ablauf der alten Nutzungsrechte angerechnet,
unabhängig vom Termin des Erwerbs der Service-Verlängerungen. Nach Sperrung von
Zugängen werden diese nach dem Erwerb der Service-Verlängerung kurzfristig
wieder freigeschaltet.
e)
Bei
einem Ausfall des GOTS Ortungsportals
von mehr als 2 Tagen in einem Monat verlängert die ibes AG dem
Kunden die Nutzungsrechte im GOTS Ortungsportal
um einen zusätzlichen Monat. Darüber hinaus hat der Kunde keine weiteren
Ansprüche auf Entschädigungen jeglicher Art.
7. Datenschutz
a)
Die
ibes AG behält sich das Recht vor, Daten aus dem GOTS Ortungsportal in anonymisierter
Form mit dem Ziel der Systemverbesserung zu erheben, zu verarbeiten und
auszuwerten.
b)
Die
ibes AG stellt sicher, das sämtliche kundenbezogenen Daten vor dem unberechtigten Zugriff von Seiten
Dritter geschützt werden. Alle Mitarbeiter und Kooperationspartner der ibes
AG sind durch Geheimhaltungsvereinbarungen verpflichtet, keinerlei
kundenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben und die gesetzlichen Bestimmungen
des Datenschutzes einzuhalten.
c)
Der
Kunde erklärt gegenüber der ibes AG, dass ihm alle erforderlichen
Einwilligungen und Zustimmungen (insbesondere von Seiten seiner Mitarbeiter,
Betriebsräte usw.) für die Nutzung des GOTS
Ortungsportals vorliegen. Dies umfasst insbesondere auch alle die Mitarbeiter,
die mit Ortungshardware ausgestattete
Technik nutzen und betreiben, sowie alle Nutzer des GOTS Ortungsportals.
d)
Die
ibes AG ist berechtigt, gespeicherte Daten zu den Objekten des
Kunden nach Ablauf des mit dem Kunden vereinbarten Aufbewahrungszeitraums, wenn
nicht anders vereinbart spätestens nach Ablauf von 2 Jahren nach dem
Entstehungszeitpunkt der Daten, ohne Rücksprache mit dem Kunden
unwiederbringlich zu löschen.
e)
Die
ibes AG verpflichtet sich, gespeicherte Daten zu den Objekten des
Kunden auf Anforderung hin vollständig und unwiderruflich zu löschen und dem
Kunden ein Löschprotokoll darüber zuzustellen. Diese Anforderung kann nur auf
schriftlichem Weg durch einen bevollmächtigten offiziellen Vertreter des Kunden
erfolgen.
8. SCHUFA
a)
Der
Kunde willigt ein, dass ibes von der für seinen Wohnsitz zuständigen
SCHUFA-Gesellschaft Auskünfte über ihn einholt und ggf. nicht vertragsgemäße
Abwicklung meldet, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ibes
AG, eines SCHUFA-Vertragspartners oder der Allgemeinheit
erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht
beeinträchtigt werden. (z.B.: Kündigung
wegen Zahlungsverzug)
9. Vertragslaufzeit, Kündigung
a)
Mit
dem Erwerb eines Service-Produkts für das GOTS
Ortungsportal wurde ein Vertragsverhältnis für einen Zeitraum wie in dem
Produkt angegeben geschlossen, typischerweise für 1 Jahr oder 3 Jahre. Mit dem
Erwerb von „Service-Verlängerungen“ verlängert sich das Vertrags-Verhältnis
jeweils um den darin vereinbarten Zeitraum. Eine Kündigung während der
jeweiligen Laufzeit durch eine der Vertragsparteien kann nur aus
außerordentlichem Grund bei schwerwiegenden Verstößen der jeweils anderen
Vertragsseite gegen diese vorstehenden Nutzungsbedingungen oder allgemeine
vertragsrechtliche gesetzliche Bestimmungen mit einer Kündigungsfrist von 3
Monaten schriftlich erfolgen.
b)
Die
ibes AG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines
besonderen Grunds vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Besondere Gründe sind u. A. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die missbräuchliche
Nutzung des GOTS Ortungsportals.
Eine Rückerstattung bereits entrichteter Service-Entgelte erfolgt in diesem
Fall nicht.
10. Sonstiges
a)
Für
sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der ibes AG und dem Kunden
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig vom Ort, an dem der
Kunde die Daten abruft und unabhängig vom Ort, an dem sich die Ortungshardware befindet.
b)
Als
Erfüllungsort / Gerichtsstand wird Chemnitz vereinbart, soweit dies nicht gesetzlich
ausgeschlossen ist.
c)
Änderungen
und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen gelten ab nachgewiesener Übermittlung
an den Kunden als rechtskräftig.
d)
Sollten
einzelne der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird die
Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht betroffen. Die unwirksame
Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.